Geringe Aktivität, robuste Indizes: Die stille Reaktion des Marktes auf den Iran-Konflikt
Der Dax hat sich am Dienstag trotz eines erneut leicht gestiegenen Ölpreises relativ stabil gezeigt. Der deutsche Leitindex gab im frühen Xetra-Handel lediglich um rund 0,2 Prozent auf etwa...
Erster „Tag der Demokratiegeschichte“: Steinmeier fordert Schutz historischer Errungenschaften
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier sieht die Demokratie in Deutschland so stark unter Druck wie seit Jahrzehnten nicht mehr. In einem Gastbeitrag für das Redaktionsnetzwerk Deutschland...
Krankenhausreform: Niedersachsen fürchtet Folgen der Pflegepersonal-Untergrenzen
Vor der entscheidenden Bundesratsbefassung mit der Krankenhausreform wächst in Niedersachsen der Druck auf die Bundesregierung. Landesgesundheitsminister Andreas Philippi warnt, jede zweite...
Mutares schiebt Wachstumsziele vor – Aktie erholt sich trotz Bilanzhürde
Mutares schärft nach einem sprunghaften Ergebnisanstieg seine Wachstumsagenda nach oben – und muss gleichzeitig ein unerwartetes Finanzierungsproblem adressieren. Der auf Restrukturierungen...
SPD-General Koebe: Erfolge in Rathäusern, Sorgen in Nordhessen
Bei den Kommunalwahlen in Hessen zeichnet sich nach ersten Trends ein gemischtes Bild ab. Hessens SPD-Generalsekretärin Josefine Koebe spricht von „Licht und Schatten“: Während die...

Quotenstreit in Berlin: Justizsenatorin sieht Grundgesetz verletzt

17.03.2026


Ein von der Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) beauftragtes Rechtsgutachten stellt zentrale Teile des Berliner Partizipations- und Integrationsgesetzes als verfassungswidrig dar. Das Gesetz, das 2021 unter einem rot-rot-grünen Senat reformiert wurde, soll Menschen mit Migrationsgeschichte im öffentlichen Dienst gezielt fördern. Nach Einschätzung der Gutachter kollidieren einzelne Regelungen jedoch mit dem im Grundgesetz verankerten Prinzip der Bestenauslese sowie mit dem Verbot von Benachteiligung oder Bevorzugung aufgrund von Herkunft oder Ethnie.

Konkret geht es um Vorgaben, die Personalverfahren in der Berliner Verwaltung und Justiz betreffen. So schreibt das Gesetz vor, dass zu Bewerbungsgesprächen mindestens so viele Personen mit Migrationshintergrund eingeladen werden müssen, wie es ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung entspricht – derzeit rund 40 Prozent. Zudem sollen Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund bei gleicher Qualifikation besonders berücksichtigt und vorrangig eingestellt werden. Aus der Senatsverwaltung wird berichtet, dass in der Praxis etwa im Justizbereich Bewerber ohne Migrationshintergrund trotz besserer Examensnoten nicht zu Auswahlgesprächen eingeladen wurden.

Badenberg, selbst im Iran geboren, stellt das integrationspolitische Ziel des Gesetzes nicht in Frage, betont aber die Bindung staatlichen Handelns an die Verfassung. „Integration gelingt nicht durch Quoten, sondern durch gleiche Chancen für alle“, sagte sie unter Verweis auf das Gutachten. Sie verweist auf Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes, wonach der Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu erfolgen habe. Schon im Gesetzgebungsverfahren hatten Fachbeamte darauf hingewiesen, dass eine faktische Quote für Personen mit Migrationshintergrund verfassungsrechtliche Risiken birgt.

Vertreter von Grünen und Linken, die die Novelle des Partizipationsgesetzes 2021 gemeinsam mit der SPD durch das Abgeordnetenhaus gebracht hatten, reagieren empört. Die Linken-Politikerin Elif Eralp spricht von einem „Skandal“, weil die Justizsenatorin ein geltendes Gesetz aushebele. Das Gesetz benachteilige niemanden, es sehe lediglich vor, dass Menschen mit Migrationsgeschichte bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt würden. Der Grünen-Politiker Sebastian Walter erinnert daran, dass in einem Rechtsstaat Verfassungsgerichte über die Verfassungskonformität von Landesgesetzen entscheiden und nicht einzelne Mitglieder des Senats. Wie der Konflikt um die umstrittenen Paragrafen beigelegt wird, ist offen – die Auseinandersetzung markiert jedoch eine neue Wegmarke im Spannungsfeld zwischen aktiver Integrationsförderung und strikter Bestenauslese im öffentlichen Dienst.