Tubulis-Übernahme bringt Gilead Zugriff auf neuartige Krebsmedikamente
Gilead Sciences setzt seinen Übernahme-Kurs in der Onkologie mit einem Milliardenkauf in Deutschland fort. Der US-Pharmakonzern übernimmt das Münchner Biotechunternehmen Tubulis für bis zu fünf...
Waffenruhe im Iran-Konflikt löst weltweite Kursrally aus
Die in letzter Minute vereinbarte Waffenruhe zwischen den USA und dem Iran hat an den globalen Finanzmärkten eine breite Erleichterungsrally ausgelöst. Auslöser ist vor allem der drastische...
Bahn-Apps und Anzeigetafeln in der Kritik: Verband moniert unzumutbare Unsicherheit für Fahrgäste
Der Fahrgastverband Pro Bahn wirft der Deutschen Bahn und anderen Bahnunternehmen im sächsischen Regionalverkehr gravierende Mängel bei der Fahrgastinformation vor. Verbandsvertreter sprechen...
Norddeutschland als Schauplatz: „Windstärke 17“ kommt vor die Kamera
Die literarische Erfolgsgeschichte von Caroline Wahl setzt sich auf der Leinwand fort: Nach „22 Bahnen“ soll nun auch der Folgeroman „Windstärke 17“ verfilmt werden – mit Drehorten in...
E10 günstiger, Diesel teurer: Deutscher Kraftstoffmarkt sendet gemischte Signale
Der deutsche Kraftstoffmarkt sendet nach Wochen rasanter Anstiege widersprüchliche Signale: Während der Preis für Super E10 erstmals nach elf Erhöhungen in Folge leicht nachgibt, markiert...

Niederlage für Kläger: Kein Schadenersatz wegen behauptetem Kontrollverlust über Meta-Daten

09.04.2026


Das Landgericht Ellwangen hat eine Klage gegen die irische Tochtergesellschaft des Meta-Konzerns abgewiesen und damit die Übermittlung von Facebook- und Instagram-Daten in die USA grundsätzlich gebilligt. Nach Auffassung der Kammer haben Nutzerinnen und Nutzer keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass ihre personenbezogenen Daten ausschließlich innerhalb Europas gespeichert und verarbeitet werden. Grenzüberschreitende Datenflüsse seien für global konzipierte soziale Netzwerke technisch erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig, heißt es in dem Urteil mit dem Aktenzeichen 3 O 480/24.

Der Kläger hatte verlangt, Meta solle die Übertragung seiner Daten in die USA unterbinden und insbesondere eine mögliche Zugänglichkeit für US-Sicherheitsbehörden ausschließen. Zudem forderte er Schadenersatz wegen eines behaupteten Kontrollverlusts über seine personenbezogenen Informationen. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Die Suche nach anderen Nutzern in einem weltweiten Netzwerk setze zwingend einen internationalen Datenaustausch voraus, der gemäß Datenschutzgrundverordnung zur Erfüllung des mit Meta geschlossenen Nutzungsvertrags erforderlich sei.

Eine zentrale Rolle in der Begründung spielte der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum "EU-US Data Privacy Framework" vom 10. Juli 2023. Die Richter verwiesen darauf, dass dieser Beschluss verbindlich ein angemessenes Datenschutzniveau in den Vereinigten Staaten feststelle. Vor diesem Hintergrund bedürften Übermittlungen personenbezogener Daten in die USA keiner gesonderten Genehmigung. Damit stützt das Gericht seine Entscheidung ausdrücklich auf den von Brüssel vorgegebenen Rechtsrahmen für transatlantische Datentransfers.

Auch den verlangten immateriellen Schadenersatz sprach das Landgericht Ellwangen dem Kläger nicht zu. Er habe einen konkreten Schaden nicht hinreichend darlegen können, urteilte die Kammer. Das Verfahren macht deutlich, welche Bedeutung der aktuelle EU-Rahmen für Datenübermittlungen in die USA in der gerichtlichen Praxis bereits hat – und dass Nutzer, die sich pauschal gegen die Speicherung und Verarbeitung ihrer Social-Media-Daten außerhalb Europas wenden, in Deutschland derzeit auf erhebliche rechtliche Hürden treffen.